Informationen für Übungsleiterinnen und Übungsleiter

Ihre Daten

Für die Erstellung der Verträge und die Abwicklung der Bezahlung benötigen wir von Ihnen Ihre Emailadresse, Postanschrift und Bankverbindung (IBAN).

Vertrag und Abrechnung

Verträge erhalten Sie jeweils zu Beginn des Semesters per Email. Je Kurs gibt es einen Vertrag. Den Stundenzettel bitte während des Kurses führen und diesen zusammen mit dem Vertrag am Ende des Kurszeitraums zur Abrechnung hier hochladen

Teilnehmerlisten und Kontakt zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern

Zu Beginn eines Semesters (ca. 7 Tage vor Kursbeginn) bekommen Sie eine Email mit einem Link (Self-Service-Zugang) auf die Teilnehmerlisten. Über den Link können Sie auch alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer direkt anmailen.

Kurskontrollen

Wir bitten alle unsere Übungsleiter/innen anhand der Teilnehmerliste oder der Teilnahmetickets die Berechtigung zur Kursteilnahme zu kontrollieren. Nur wenn alle Teilnehmer/innen sich korrekt anmelden und die Kursgebühr bezahlen, können wir dauerhaft den HSP anbieten. Zusätzlich führt der Pfortendienst sitchprobenartig Kurskontrollen durch.

Versicherungsschutz

Übungsleiterinnen und Übungsleiter, auch Studierende, sind nicht über die Landesunfallkasse versichert. Wir haben daher eine separate Unfallversicherung bei der ARAG abgeschlossen. Ausführlichere Informationen finden Sie unter http://www.arag-sport.de. Im Rahmen der Übungsleitertätigkeit im Hochschulsport sind versichert:

  • Unfallschutz, Tod, Invalidität, Übergangsgeld und Krankenhaustagegeld ab dem 8. Tag bei einem Unfall in der Sportstätte.
  • Haftpflicht, bei Personen- und Sachschäden bis zu 3.000.000€ ebenfalls für Schadensfälle in der Sportstätte
  • Rechtsschutz mit 150€ Selbstgehalt, Schadenersatz-Rechtsschutz, Sozial-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Opfer-Rechtsschutz.
Unfälle und Sicherheit

Übungsleiter/innen sind gehalten sich über die aktuellen Sicherheitsvorschriften zu informieren. Hierzu stellt die DGUV Publikationen kostenlos zum Download bereit.

Die für den Übungsbetrieb benötigten Geräte werden von der Hochschule zur Ver-fügung gestellt. Die Nutzung privat eingebrachter Geräte bedarf der besonderen Genehmigung durch den Hochschulsport. Übungsleiter haben dafür Sorge zu tragen, dass nur intakte und zugelassene Sportgeräte zum Einsatz kommen.

Unfälle von vollimmatrikulierten Studierenden im Kursbetrieb werden über die bayerische Landesunfallkasse geregelt. Hierzu ist eine Unfallmeldung erforderlich. Das Formular gibt es hier: http://www.kuvb.de/service/unfallanzeigen/

Homepage

Auf unserer Homepage finden Sie zahlreiche Infos zu den Teilnahmebedingungen usw. Bitte bei Fragen erst hier nachfragen, bevor Sie sich an uns wenden.

Steuer

Die Tätigkeit als Übungsleiter/in im Leitung Hochschulsport der FAU fällt steuerlich unter die Übungsleiterpauschale. Aktuell sind Einkünfte bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuerfrei. Bitte informieren Sie sich hierüber genau bei ihrem Steuerberater.

Zugang zu Materialien in Erlangen

Der Geräteraum des HSP befindet sich unter der Tribüne der Ballspielhalle. Der Zugang erfolgt über ein Codeschloss. Den Code bitte bei Bedarf erfragen.

Zugang zum Sportgebäude Campus Regensburger Straße in Nürnberg

Für Kurse am Campus Regensburger Straße in Nürnberg benötigen Sie eine Freischaltung der FAUCard bzw. einen Zugangschip, damit Sie am Abend in das Haus kommen. Diese erhalten Sie bei den Schwimmmeistern Herrn Belzl. Bitte nehmen Sie rechtzeitig mit dem Schwimmmeister Kontakt auf, um den Zugang zu bekommen.